Ihre auf Psychiatrie und Psychotherapie spezialisierte Praxis in Mettmann

Erfahren Sie hier mehr über unsere Schwerpunkte und die Zugangswege für eine Psychotherapie. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

Bei sämtlichen psychiatrischen Erkrankungsbildern ist unser Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Peer Scholz Ihr Ansprechpartner. Hierzu zählen beispielsweise affektive Erkrankungen wie Depressionen oder bipolare Störungen, Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen, Psychosen und Demenzen mit kognitiven Störungen. Herr Scholz war jahrelang als Oberarzt in einer Akutklinik in Düsseldorf tätig und blickt in der Diagnostik und Behandlung von psychiatrischen Erkrankungen auf einen breiten Erfahrungshorizont.

Sollte bei Ihnen eine Psychotherapie indiziert sein, steht Ihnen Peer Scholz ebenfalls gerne zur Verfügung. Seine psychotherapeutische Ausbildung am LVR-Klinikum Essen (Universitätsklinikum Essen) war hauptsächlich verhaltenstherapeutisch orientiert, im Zweitverfahren gesprächspsychotherapeutisch (Gesprächspsychotherapie nach Rogers). Außerdem besitzt er eine Weiterbildung für die Akzeptanz- und Commitment-Therapie, eine moderne und anerkannte verhaltenstherapeutische Richtung der sogenannten 3. Welle. Seine Ausrichtung ist allerdings schulenübergreifend und das Vorgehen wird individuell mit Ihnen abgestimmt und angepasst. Im folgenden Abschnitt finden Sie Informationen zur Kostenübernahme für die psychotherapeutische Behandlung.

Kostenübernahme für Ihre Behandlung

Privat versicherte Patienten:

 

Wenn Sie privat versichert sind, empfiehlt es sich, Ihre private Krankenversicherung zuvor zu kontaktieren, um zu erfahren, wie die Kostenübernahme erfolgt. Voraussetzung für eine Psychotherapie ist eine vorausgehende organische Ausschlussdiagnostik, die in unserer Praxis durch die neurologischen Fachärzte Karsten Kohlhaas und Dr. Kai Gruhn erfolgen kann. Eine Überweisung für eine Psychotherapie durch Ihren Hausarzt kann hier ebenfalls hilfreich sein.

Kostenerstattungsverfahren (gesetzlich versicherte Patienten):

 

Auch bei gesetzlich versicherten Patienten ist eine Behandlung möglich, wenn Sie trotz angemessener Suchaktivität nur nach einer unzumutbar langen Wartezeit einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden.

Insgesamt ist es sinnvoll, dass Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse das genaue Vorgehen klären, damit nicht während der laufenden Therapie Kosten entstehen, die sie selbst tragen müssen.

Hier eine kurze Übersicht für das konkrete Vorgehen:

 

1. Klärung des Verfahrens: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und informieren Sie sich über das Kostenerstattungsverfahren in Ihrem individuellen Fall.

2. Dokumentieren Sie Ihre Suchbemühungen: Dokumentieren Sie das Datum der Kontaktaufnahme, den Namen des Therapeuten und das Ergebnis bzw. die Wartezeit.

3. Bestätigung der Dringlichkeit: Lassen Sie sich eine Dringlichkeits- und Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Hausarzt oder Psychiater/Nervenarzt ausstellen. 

4. Antragstellung bei der Krankenkasse: Reichen Sie die Unterlagen zusammen mit einer Bestätigung unserer Praxis über das zeitnahe Therapieangebot bei Ihrer Krankenkasse ein und beantragen Sie die Kostenübernahme. Ein Musterschreiben erhalten Sie bei uns.